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Der Begriff Psychotherapeut ist nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 gesetzlich geschützt.
Je nach dem Ausgangsstudium gibt es ärztliche Psychotherapeuten, die ein Medizinstudium absolviert haben, und psychologische Psychotherapeuten (die Psychologie studiert haben). Beide Berufsgruppen müssen nach dem Studium eine Psychotherapieausbildung machen.
Die psychotherapeutischen Methoden Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie sind zugelassen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten Privatkassen als Kassenleistung übernommen.
Psychotherapeuten benötigen eine staatliche Zulassung (Approbation) und einen Eintrag ins Arztregister, um psychotherapeutisch arbeiten und über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
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